Sie haben sich schon schlau gemacht und wissen, welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten? Dann benötigen Sie meine Unterstützung für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln. Sie haben auch schon Angebote von Handwerksunternehmen eingeholt? Sie möchten sich auch während der energetischen Sanierung beraten lassen? 


Dann ist die Bewilligung von BEG-Fördermitteln (BAFA | KfW ) immer von zwei Bestätigungen durch einen unabhängigen Energieberater begleitet: Eine Bestätigung für die Beantragung der Fördermittel und eine für die fachgerechte Ausführung der Maßnahme. Wir helfen Ihnen, die richtigen Fördermittel des Bundes für Ihr Bauvorhaben auszuwählen und diese zu beantragen.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

sowie zur Wärmeerzeugung


Bei einem/einer Gebäudeenergieberater/in oder auch Experten/Expertin für Energieeffizienz, handelt es sich um einen von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zertifizierten und akkreditierten Fachberater. 


Dieser ist dazu legitimiert Förderungen für Ihr Bau-, Erweiterungs- oder Sanierungsvorhaben staatliche Förderungen zu beantragen. Die Kosten des/der Energieeffizienzberaters/Energieeffizienzberaterin werden bis zu 50% vom Bund getragen.

Gesamtsanierung

im Effizienzhaus:


Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus im Bestand sowie im Neubau sind die maximal förderfähigen Kosten für die Baubegleitung gedeckelt auf 10.000 Euro. Somit erhalten Sie hier bis zu 5.000 Euro als Zuschuss für die Baubegleitung. Bei einem Mehrfamilienhaus im Bestand sowie im Neubau mit 3 und mehr Wohneinheiten belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 4.000 € pro Wohneinheit, maximal 40.000 €. Auch hier erhalten Sie 50% der Kosten als Zuschuss, maximal beträgt der Zuschuss somit bis zu 20.000 Euro. Möchten Sie einen Förderantrag einreichen, benötigen Sie die Unterstützung eines vom Bund zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE).


Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie können Angebote zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen einholen, dürfen diese aber im Voraus noch nicht in Auftrag geben, da sonst keine staatliche Bezuschussung beantragt werden kann.


Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite. Aktuelle Fördermittel für energetischen Sanierungsmaßnahmen


  • Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen
  • Zinsgünstiges Darlehen mit Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen
  • Förderzuschuss für Gesamtsanierung/ Effizienzhaus
  • Zinsgünstiges Darlehen mit Förderzuschuss für Gesamtsanierung/ Effizienzhaus
  • Kommunale Fördermittel der Stadt Düsseldorf


Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um dieses Thema.

Einzelmaßnahmen

im Bestand:


Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus im Bestand sind die jährlichen förderfähigen Ausgaben gedeckelt auf 5.000 Euro pro Kalenderjahr. Somit erhalten Sie hier bis zu 2.500€ als Zuschuss für die Baubegleitung. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten im Bestand sind die jährlichen förderfähigen Ausgaben auf 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.


Bei der Förderung werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden berücksichtigt, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.


Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie
  • Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Erneuerung oder Optimierung von Heizungsanlagen (Austauschprämie für Gas- und Ölheizungen, mind. 20 Jahre alt) / Hydraulischer Abgleich
  • Einbau förderfähiger Lüftungsanlagen


Im Bereich der Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt der Fördersatz bei 15 % der förderfähigen Ausgaben. Diese betragen für Wohngebäude maximal 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit. Für Sanierungen in einem Zug zum Effizienzhaus betragen die maximalen förderfähigen Kosten 120.000€ je Wohneinheit und Kalenderjahr.

Sie wollen beraten werden?

Gerne beraten wir Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf