Ein Energieausweis für Wohngebäude müssen sie seit dem 01.07.2008 vorlegen können (für Wohngebäude mit Baujahr vor 1965). Für alle Wohngebäuden mit Baujahr nach 1965 müssen sie seit dem 01.01.2009 einen Energieausweis vorlegen können. Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und für denkmalgeschützte Gebäude müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.